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OLG Hamm, 15.10.1991 - 27 U 172/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Anforderungen an die Badeaufsicht in einem Hallenbad - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1489
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99
Verkehrssicherungspflicht in Badeanstalten
Bei solcher Sachlage stellt der zeitweilige Aufenthalt eines Schwimmeisters im Schwimmeisterbüro nicht ohne weiters einen Pflichtenverstoß dar (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1489).Steht in solchen Fällen eine Untertauchzeit von 4 oder mehr Minuten fest, dann wird häufig von einem Pflichtenverstoß des Aufsichtsführenden Bademeisters auszugehen sein (vgl. dazu BGH r + s 2000, 282; OLG Hamm VersR 1996, 727), nicht hingegen schon bei einer Untertauchzeit von lediglich 1 Minute (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1489, 1490).